Hohlraumdämmung, Einblasdämmung
Die nachträgliche Hohlraumdämmung bzw. Einblasdämmung bezeichnet man auch als eine Kerndämmung. Dabei wird die Luftschicht eines zweischaligen Mauerwerkes bzw. ein Hohlraum z.B in Dachschrägen durch eine Einblasdämmung verfüllt.
Bei einer zweischaligen Außenwand bezeichnet man die vollständige Verfüllung des Hohlraumes auch als Kerndämmung. Hierfür können verschiedene Einblasdämmstoffe zum Einsatz kommen.
Die wichtigsten Eigenschaften einer Hohlraumdämmung bzw. Einblasdämmung als Kerndämmung sind
- Ein sehr niedriger Wärmeleitwert z.B. 0,035 W/m*K
- Die Kerndämmung sollte hochhydrophob sein (stark wasserabweisend)
- Eine sehr geringe Anzahl von Bohrlöchern, Mit einer Bohrung können ca. 10 bis 15 m² Außenwandfläche gedämmt werden.
- Formaldehydfrei
- Verbesserung von Wärmebrücken
- Vermeidung von Schimmelpilzbefall wegen kalter Oberflächen
















